In Deutschland gibt es die freie Bestatterwahl!
Ihnen wurde in einer Institution ein Bestatter genannt den Sie beauftragen sollen? Oder die Einrichtung teilt Ihnen mit, dass sie mit einem Bestatter zusammenarbeitet? Dies ist nicht zulässig! Die Wahl eines Bestatters obliegt einzig und allein den Hinterbliebenen!
Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres persönlichen Vertrauens völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Sterbefall eingetreten ist. Es gibt keine „Zuständigkeiten“ bei Bestattungsunternehmen.
Ebenso ist der Bestatter dazu verpflichtet, den Leichnam an einen anderen Bestatter zu übergeben, wenn dies der Wunsch der Hinterbliebenen ist. Die Wahl des Bestattungshauses ist eine individuelle Entscheidung, um im Sinne des Verstorbenen und der Hinterbliebenen die Bestattung zu organisieren.
Beispiel:
Der Tod tritt im Krankenhaus, einem Hospiz oder in der Pflegeabteilung eines Seniorenheims ein, wird oft vom Personal ein Bestatter gerufen. Hinterbliebene sind aber nicht dazu verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Sie als Auftraggeber allein entscheiden sich für einen Bestatter Ihres persönlichen Vertrauens.
Bestattungshaus Freiberg, Tel: 09721 - 477 29 15